Transparente Bedingungen für unseren Service
Taxi Connect GmbH - KFZ-Meisterwerkstatt
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Werkstattleistungen, Reparaturen, Wartungen, Inspektionen und sonstige Dienstleistungen der Taxi Connect GmbH (nachfolgend "Werkstatt") im Bereich der Kraftfahrzeuginstandsetzung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Werkstatt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Der Werkstattvertrag kommt durch die Annahme des Fahrzeugs zur Reparatur und die Auftragserteilung durch den Kunden zustande. Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder über elektronische Medien erfolgen.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Bei unvorhersehbaren Mehrarbeiten informieren wir Sie umgehend.
Wird während der Arbeiten festgestellt, dass der Kostenvoranschlag um mehr als 20% überschritten wird, werden wir den Kunden unverzüglich informieren und weitere Weisungen einholen.
Der Kunde ist verpflichtet:
Für die von der Werkstatt durchgeführten Arbeiten und eingebauten Teile gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist beträgt:
Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Behandlung, eigenmächtigen Eingriffen oder Reparaturen durch Dritte ohne unsere vorherige Zustimmung.
Es gelten die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise der Werkstatt. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Werkstatt haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet die Werkstatt nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung für das übernommene Fahrzeug während der Standzeit in der Werkstatt beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Kunde wird gebeten, Wertgegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen.
Ausgeschlossen ist die Haftung für:
Das fertiggestellte Fahrzeug ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Benachrichtigung abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Werkstatt berechtigt, für jeden weiteren Tag Standgeld zu berechnen.
Wird das Fahrzeug trotz Aufforderung nicht innerhalb von 4 Wochen abgeholt, ist die Werkstatt nach vorheriger schriftlicher Androhung berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden anderweitig zu verwerten.
Die Werkstatt verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und zur Wahrung berechtigter Interessen. Details regelt unsere Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Bei Fragen zu unseren Geschäftsbedingungen kontaktieren Sie uns gerne.
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